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Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung dient im Ursprung dazu, dem Versicherten im Krankheitsfall enstehende Kosten voll oder auch nur zum Teil zu erstatten. Diese entstehen zum Beispiel nach einem Unfall oder im Mutterschutz. Die Krankenversicherung unterscheidet sich in die gesetzliche Krankenversicherung und in die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde als erste soziale Leistung von Bismarck eingeführt und diente dem Ziel, Arbeiter für den Staat zu gewinnen. Heute zahlen alle gesetzlich Versicherten einen bestimmten Prozentsatz von ihrem Lohn in die Krankenkasse ein, dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte krank, gesund, jung oder alt ist. Mittlerweile wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr Leistungen gekürzt und es muss immer mehr, zum Beispiel für Medikamente, zugezahlt werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es noch die private Krankenversicherung. Beamte und Selbständige müssen sich privat versichern und wählen daher unter den Anbietern die für sie Ansprechendste aus. Der Gesamtbeitrag richtet sich nach dem Einstiegsalter, vorangegangene Krankheiten, Geschlecht und Versicherungsumfang.
Da Frauen generell eine höhere Lebenserwartung haben, müssen sie auch mit einem leicht erhöhten Beitrag rechnen. Die Arztrechnung wird individuell für den Patienten ausgestellt, an diesen geschickt und muss vom Versicherten bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Ein Vorteil der privaten Versicherung ist, dass der Arzt die Behandlung und Therapie mit dem Patienten absprechen und anpassen kann. Bei der gesetzlichen Versicherung ist dies vorgegeben. Gesetzlich Versicherte können nicht in die private Krankenversicherung wechseln und umgekehrt.
Thema: Gesundheit |

