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Kreditkarte


© Andreas Wind / pixelio.de

In fast jeder Geldbörse ist sie zu Hause, oft sogar in mehrfacher Ausführung und in unzähligen verschiedenen Designs. Wenn man der Werbung mancher Geldinstitute Glauben schenkt ist sie der Schlüssel zur weltweiten grenzenlosen Freiheit, zumindest wenn es um die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen geht. Die Rede ist von der Kreditkarte. Sie bietet dem Inhaber einen, von dem ausgebenden Institut kurzfristig gewährten, zinslosen Kredit zu bereits im Vorfeld per Vertrag festgelegten Konditionen. So verpflichtet sich der Inhaber einer Kreditkarte mit der Nutzung von dieser, den fälligen Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gegenüber dem Kreditinstitut zu begleichen. Andernfalls werden dem Karteninhaber für ausstehende Beträge, ebenfalls per Vertrag festgelegte, Zinsen berechnet. Für die Bereitstellung der Karte und die damit verbundenen Serviceleistungen wird dem Karteninhaber eine jährliche Gebühr in Rechnung gestellt. Akzeptiert ein Verkäufer oder ein Dienstleister eine Kreditkarte als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen, wird ihm von dem Karteninstitut die Begleichung der fälligen Beträge garantiert.

Für diese Garantie wird dem Verkäufer oder Dienstleister von dem Karteninstitut eine, von der Höhe der garantierten Beträge abhängige, Gebühr berechnet. Da die versprochene grenzenlose Freiheit dem Nutzer aber, vor allem bei gleichzeitigem Einsatz von mehreren Karten, schnell zu einem unübersichtlichen Betrag von fälligen Beträgen und Zinszahlungen verhelfen kann, sind die bunten Plastikkarten mit Bedacht zu nutzen.

Thema: Dienstleistungen |

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